a) Die Einschreibegebühr wird generell nicht zurückgezahlt.
b) Stornierungen sind ausschließlich aus Gesundheitsgründen möglich und bedürfen eines ärztlichen Attestes. Stornierungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
c) Die Annahme einer Stornierung aus anderen Gründen obliegt der Kulanz der Tauchschule Underwater-No.1. Es besteht keinerlei Verpflichtung hierzu. Sollte eine solche Kulanz akzeptiert werden, tritt Punkt 2d aus obigen Bedingungen in Kraft.
d) Bei Stornierungen, mit ärztlichem Attest, bis 4 Wochen vor Kursbeginn werden eventuell bezahlte Kurskosten, mit Ausnahme der Einschreibegebühr voll zurückgezahlt.
e) Bei Stornierungen, mit ärztlichem Attest, bis 2 Wochen vor Kursbeginn werden eventuell bezahlte Kurskosten, mit Ausnahme der Einschreibegebühr bis zu 60 % zurückgezahlt.
f) Bei Stornierungen, mit ärztlichem Attest, 1-13 Tagen vor Kursbeginn werden eventuell bezahlte Kurskosten, mit Ausnahme der Einschreibegebühr bis zu 30 % zurückgezahlt.
g) Ab Beginn des Kurses sind keinerlei Rückzahlungen auf Stornierungen möglich.
h) In Stornierungsfällen, in denen der Kursteilnehmer die Kursgebühr noch nicht bezahlt hat, hat die Tauchschule Underwater-No.1 grundsätzlich den Anspruch auf die ausstehenden Beträge abzgl. der oben vereinbarten Rückzahlungen.
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